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3. August 2009

Ähm, wie bitte?!

Herr Jurk ist Mitglied der SPD. In Sachsen. Und zwar nicht irgendein Mitglied sondern Wirtschafts- und Arbeitsminister und Landesvorsitzender. In so einer Position sollte man vor allem eins voraussetzen können: treffende Wortwahl. Dieser ist Herr Jurk während eines Wahlchats bei der Freien Presse wohl verlustig gegangen. Dort ist folgendes zu lesen:

  1. (Gast208)

    Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die (wirkungslose) Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetztes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetzt!

  2. Thomas Jurk:

    Hallo lieber "Pirat". Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornogrfischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt.

Ich war so frei, die interessante Stelle hervorzuheben.

Bitte kurz wirken lassen.

What the fuck?!

Wenn Herr Jurk das wirklich dort in der Form von sich gegeben hat, dann drängt sich mir die Frage auf, ob Herr Jurk klar war, was er da von sich gegeben hat. Und zwar mit Nachdruck.

Kann es sein, dass Herr Jurk wirklich der Ansicht ist, dass man „für die Kinder“ gegen das Grundgesetz verstoßen darf? Wenn ja, dann hat er gerade tonnenweise Munition für all diejenigen geliefert, die hinter der Argumentation „für die Kinder“ etwas ganz anderes vermuten.

Kann es sein, dass Herr Jurk falsch verstanden wurde? Dazu möge sich jeder seine eigene Meinung bilden – ich denke, dass Herr Jurk seine Wortwahl im Griff hat, sonst wäre er nicht an dieser Position.

Macht es das besser? Ganz sicher nicht. Seine Partei wird sich für diesen Bärendienst bestimmt noch bei Herrn Jurk bedanken.

Das Grundgesetz hat seinen Namen nicht von ungefähr. Sicher hatten die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht mit dem Internet und dessen Risiken und Chancen rechnen können. Weil sie aber genau wussten, dass sie unmöglich alle künftigen Entwicklungen vorhersehen konnten, haben sie das Grundgesetz an vielen Stellen abstrakt formuliert.

Aber das Grundgesetz ist eins nicht: überdehnbar. Es ist beispielsweise nicht zulässig, in Extremsituationen Festgenommene zu foltern, um durch daraus gewonnene Informationen das Leben eines Menschen zu retten. Ebenso ist es nicht rechtens, entführte Passagiermaschinen durch die Bundeswehr abschießen zu lassen. Egal, auf welchen „übergesetzlichen Notstand“ man sich berufen möchte.

Auch Herr Jurk wird sicher noch feststellen: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Schon gar nicht, wenn Sie mit so scheinheiligen Argumenten begründet werden.